AGB - Kenia -Inside Adventure Safaris
   
         
 
 
 

 

  ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN REISE - und  ZAHLUNGSBEDINGUNGEN   von KENIA-INSIDE ADVENTURE SAFARIS (KIAS)

  1. Rechtsprechung
  Für alle Angelegenheiten, die unsere Reisebedingungen betreffen gelten die Gesetze der Republik   Kenia. Abweichend davon, lehnen wir uns mit folgenden Bedingungen an das   Deutsche  Reiserecht an.

  2. Abschluss des Reisevertrages
  Der Kunde bietet durch Anfrage beim KIAS einenReisevertrag auf der Grundlage des   Reisekataloges, wie auf der Webseite - http://safari.kenia-inside.de/ -   beschrieben,  verbindlich  an.
  KIAS bietet ein schriftliches Angebot an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme   des Angebotes durch den Kunden zustande. Die Anfrage kann schriftlich, mündlich,
  fernmündlich oder per Email vorgenommen werden.
  KIAS informiert den Kunden über den Vertragsabschluss mit der schriftlichen und verbindlichen   Buchungsbestätigung durch Übersendung per E-Mail.
  Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt des Reisekataloges ab, ist KIAS an dieses   neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage des neuen   Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist das neue Angebot annimmt.
  Durch die Zahlung (auch Anzahlung)  des Kunden wird das Angebot angenommen.
  Die Annahme des Angebotes durch den Kunden erfolgt auch dann, wenn er diesem nicht
  schriftlich  inerhalb von 7 Tagen (auch per E-Mail) wiederspricht.

  3. Bezahlung
  Mit dem Vertragsabschluss und der Zusendung der Buchungsbestätigung, wird eine Anzahlung von   20%, fällig. Dieser Betrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Angebotes
  auf das Konto von KIAS zu zahlen.
  Die Restzahlung muss bis 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen.
  Die Gebühren für die Überweisung  trägt der Kunde. Kommt der Kunde mit der Zahlung   des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, kann KIAS den Vertrag stornieren   und Schadenersatz gemäß Punkt 5. verlangen. KIAS schickt dem Kunden eine schriftliche   Mahnung und Frist.

  4. Leistungen
  KIAS bietet Dienstleistungen gemäß Katalog der Webseite-http://safari.kenia-  inside.de/-
  im Internet.
  Die darin enthaltenen Angaben sind für den KIAS bindend. Abweichungen von den
  vorgesehenen Leistungen, sind für den Kunden nur dann verbindlich, wenn sie
  wie im Punkt 2. genannt und bestätigt wurden. Einzelne Fremdleistungen anderer Unternehmen,
  die nicht Bestandteil des Reisevertrages vom KIAS sind und die ausdrücklich
  im fremden Namen vermittelt werden, sind keine eigenen Leistungen von KIAS.

  5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
  Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang   der Rücktrittserklärung beim KIAS. Der Kunde hat den Rücktritt schriftlich (auch per E-Mail) zu   erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann KIAS   Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen fordern.
  Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten   Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen.
  KIAS ist berechtigt, für die vereinbarte Reise, einen festen Prozentsatz des Reisepreises als   Entschädigung zu verlangen. In jedem Fall bleibt es dem Kunden frei, nachzuweisen,
  dass dem KIAS durch den Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.

  Die Stornogebühren für Safaris, Lodges und Flüge sind wie folgt geregelt:
  bis 30. Tag vor Reiseantritt                       20 % des Gesamtpreises
  bis 15. Tag vor Reiseantritt                       60 % des Gesamtpreises
  bis 4. Tag vor Reiseantritt                         80 % des Gesamtpreises
  bis 2. Tag bei Nichtantritt                          90 % des Gesamtpreises
  ab 24 Stunden bei Nichtantritt                 100 % des Gesamtpreises

  Bei Änderungen durch den Kunden, wird eine Pauschalgebühr von € 20, - berechnet.

  6. Kündigung wegen höherer Gewalt
  Wird die Reise erheblich erschwert durch unvorhersehbare höhere Gewalt nach der
  Unterzeichnung   des Vertrages, gefährdet oder beeinträchtigt, kann KIAS und der Kunde vom   Vertrag zurücktreten. Unter diesen Bedingungen kann der Vertrag gekündigt werden.
  KIAS kann für die bereits erbrachten oder die zur Beendigung der Reise noch zu erfüllen sind,
  eine angemessene Entschädigung verlangen. KIAS ist in diesen Fällen verpflichtet,
  die notwendigen Maßnahmen zu treffen, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten
  für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Darüber hinaus werden
 
 zusätzliche Kosten durch den Kunden getragen.

  7. Transport   Die Transportmittel sind für den Zustand der Wege, die Art der Safaris und die
  
Zahl der Teilnehmer bestimmt. KIAS hat das Recht, diese Regelungen, einschließlich der
  geplanten und vorgeschlagenen Route zu ändern.
  KIAS ist berechtigt, Beförderungsmittel und Leistungen von Subunternehmen in Anspruch
  zu nehmen. In diesem Fall ist die mögliche Haftung nach den Bestimmungen dieser
  Transportunternehmen geregelt.

  8. Haftung
  KIAS hat das Recht, jederzeit ohne Haftung, Veränderungen im Reise-Prozess zu vorzunehmen   (einschließlich Flug, Unterkunft, Transport und sonstige Dienstleistungen) und bieten einen
  geeigneten Ersatz oder die Rücknahme der Tour an. Ist die Absage einer Reise
  durch KIAS zwingend erforderlich, wird eine volle Entschädigung gezahlt.
  Davon ausgeschlossen sind Krieg, Aufständen, Unruhen, Streik, Regierungsentscheidungen,
  schlechten Wetters, Naturgewalten, technischen- bzw. Wartungsproblemen der Transportmittel,
  unplanmäßiger Flugzeiten der Flugunternehmen sowie ähnlicher Umstände bedingt durch höhere
  Gewalt.
  KIAS haftet nicht für Verletzungen, Verspätungen, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art von   Transport, Unterkunft oder andere in Anspruch genommene Leistungen oder Verhaltensweisen
  oder Unterlassungen von Personen, die diese Dienste zur Verfügung gestellt haben.
  KIAS empfiehlt jeden Kunden den Abschluss umfassender Reiseversicherungen bei einem   Versicherer seiner Wahl. (Reiserücktrittskosten-, Reisekranken-, Reiseunfall-, Reisegepäck-,   Reisehaftpflichtversicherung)
  KIAS fühlt sich verpflichtet:
  - die Reise gewissenhaft vorzubereiten;
  - die Dienstleister sorgfältig auszuwählen;
  - die vereinbarte Leistung bestmöglich zu erfüllen
  Gibt es immer noch Mängel oder Ansprüche, wird KIAS versuchen, eine zufriedenstellende
  
Lösung   für den Kunden zu finden.

  9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
  Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des   gesamten Vertrages zur Folge.

  VERANSTALTER:

  KENIA-INSIDE ADVENTURE SAFARIS - Gerichtsstand ist Mombasa/KENYA

  01.04.2010 Mombasa/Kenya

 

 
 
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