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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN REISE - und ZAHLUNGSBEDINGUNGEN von KENIA-INSIDE ADVENTURE SAFARIS (KIAS)
1. Rechtsprechung
Für alle Angelegenheiten, die unsere Reisebedingungen betreffen gelten die Gesetze der Republik Kenia. Abweichend davon, lehnen wir uns mit folgenden Bedingungen an das Deutsche Reiserecht an.
2. Abschluss des Reisevertrages
Der Kunde bietet durch Anfrage beim KIAS einenReisevertrag auf der Grundlage des Reisekataloges, wie auf der Webseite - http://safari.kenia-inside.de/ - beschrieben, verbindlich an.
KIAS bietet ein schriftliches Angebot an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme des Angebotes durch den Kunden zustande. Die Anfrage kann schriftlich, mündlich,
fernmündlich oder per Email vorgenommen werden.
KIAS informiert den Kunden über den Vertragsabschluss mit der schriftlichen und verbindlichen Buchungsbestätigung durch Übersendung per E-Mail.
Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt des Reisekataloges ab, ist KIAS an dieses neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist das neue Angebot annimmt.
Durch die Zahlung (auch Anzahlung) des Kunden wird das Angebot angenommen.
Die Annahme des Angebotes durch den Kunden erfolgt auch dann, wenn er diesem nicht
schriftlich inerhalb von 7 Tagen (auch per E-Mail) wiederspricht.
3. Bezahlung
Mit dem Vertragsabschluss und der Zusendung der Buchungsbestätigung, wird eine Anzahlung von 20%, fällig. Dieser Betrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Angebotes
auf das Konto von KIAS zu zahlen.
Die Restzahlung muss bis 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen.
Die Gebühren für die Überweisung trägt der Kunde. Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, kann KIAS den Vertrag stornieren und Schadenersatz gemäß Punkt 5. verlangen. KIAS schickt dem Kunden eine schriftliche Mahnung und Frist.
4. Leistungen
KIAS bietet Dienstleistungen gemäß Katalog der Webseite-http://safari.kenia- inside.de/-
im Internet.
Die darin enthaltenen Angaben sind für den KIAS bindend. Abweichungen von den
vorgesehenen Leistungen, sind für den Kunden nur dann verbindlich, wenn sie
wie im Punkt 2. genannt und bestätigt wurden. Einzelne Fremdleistungen anderer Unternehmen,
die nicht Bestandteil des Reisevertrages vom KIAS sind und die ausdrücklich
im fremden Namen vermittelt werden, sind keine eigenen Leistungen von KIAS.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim KIAS. Der Kunde hat den Rücktritt schriftlich (auch per E-Mail) zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann KIAS Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen fordern.
Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen.
KIAS ist berechtigt, für die vereinbarte Reise, einen festen Prozentsatz des Reisepreises als Entschädigung zu verlangen. In jedem Fall bleibt es dem Kunden frei, nachzuweisen,
dass dem KIAS durch den Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.
Die Stornogebühren für Safaris, Lodges und Flüge sind wie folgt geregelt:
bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Gesamtpreises
bis 15. Tag vor Reiseantritt 60 % des Gesamtpreises
bis 4. Tag vor Reiseantritt 80 % des Gesamtpreises
bis 2. Tag bei Nichtantritt 90 % des Gesamtpreises
ab 24 Stunden bei Nichtantritt 100 % des Gesamtpreises
Bei Änderungen durch den Kunden, wird eine Pauschalgebühr von € 20, - berechnet.
6. Kündigung wegen höherer Gewalt
Wird die Reise erheblich erschwert durch unvorhersehbare höhere Gewalt nach der
Unterzeichnung des Vertrages, gefährdet oder beeinträchtigt, kann KIAS und der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Unter diesen Bedingungen kann der Vertrag gekündigt werden. KIAS kann für die bereits erbrachten oder die zur Beendigung der Reise noch zu erfüllen sind,
eine angemessene Entschädigung verlangen. KIAS ist in diesen Fällen verpflichtet,
die notwendigen Maßnahmen zu treffen, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten
für die
Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Darüber hinaus werden
zusätzliche Kosten durch den Kunden getragen.
7. Transport Die Transportmittel sind für den Zustand der Wege, die Art der Safaris und die
Zahl der Teilnehmer bestimmt. KIAS hat das Recht, diese Regelungen, einschließlich der
geplanten und vorgeschlagenen Route zu ändern.
KIAS ist berechtigt, Beförderungsmittel und Leistungen von Subunternehmen in Anspruch
zu nehmen. In diesem Fall ist die mögliche Haftung nach den Bestimmungen dieser
Transportunternehmen geregelt.
8. Haftung
KIAS hat das Recht, jederzeit ohne Haftung, Veränderungen im Reise-Prozess zu vorzunehmen (einschließlich Flug, Unterkunft, Transport und sonstige Dienstleistungen) und bieten einen geeigneten Ersatz oder die Rücknahme der Tour an. Ist die Absage einer Reise
durch KIAS zwingend erforderlich, wird eine volle Entschädigung gezahlt. Davon ausgeschlossen sind Krieg, Aufständen, Unruhen, Streik, Regierungsentscheidungen, schlechten Wetters, Naturgewalten, technischen- bzw. Wartungsproblemen der Transportmittel, unplanmäßiger Flugzeiten der Flugunternehmen sowie ähnlicher Umstände bedingt durch höhere Gewalt.
KIAS haftet nicht für Verletzungen, Verspätungen, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art von Transport, Unterkunft oder andere in Anspruch genommene Leistungen oder Verhaltensweisen
oder Unterlassungen von Personen, die diese Dienste zur Verfügung gestellt haben.
KIAS empfiehlt jeden Kunden den Abschluss umfassender Reiseversicherungen bei einem Versicherer seiner Wahl. (Reiserücktrittskosten-, Reisekranken-, Reiseunfall-, Reisegepäck-, Reisehaftpflichtversicherung)
KIAS fühlt sich verpflichtet:
- die Reise gewissenhaft vorzubereiten;
- die Dienstleister sorgfältig auszuwählen;
- die vereinbarte Leistung bestmöglich zu erfüllen
Gibt es immer noch Mängel oder Ansprüche, wird KIAS versuchen, eine zufriedenstellende
Lösung für den Kunden zu finden.
9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
VERANSTALTER:
KENIA-INSIDE ADVENTURE SAFARIS - Gerichtsstand ist Mombasa/KENYA
01.04.2010 Mombasa/Kenya
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